Aktenvernichtung
Sie haben Datenträger mit sensiblem Material, die Sie entsorgen möchten? Wir bieten Ihnen verschiedene Lösungen für die Aktenvernichtung mit unseren Sicherheitsbehältern aus Metall an. Sowohl für Papierakten als auch für elektronische Datenträger haben wir eine datenschutzsichere Entsorgung im Angebot. Unsere Leistungen sind dabei flexibel auf Ihre Bedürfnisse anpassbar. Weil der gesamte Prozess nach den Richtlinien der DIN 66399 abläuft, müssen Sie sich keine Sorgen um die Sicherheit Ihrer vertraulichen Daten machen.
Hinweis: Wir entsorgen in Berlin. In Brandenburg nur auf Anfrage. Sollten Sie in anderen deutschen Großstädten und Regionen Bedarf an einer Aktenvernichtung haben, empfehlen wir Ihnen unsere Marke SERO Entsorgung. Über SERO Entsorgung bieten wir Ihnen zusätzlich einen besonderen Service und vernichten Ihre Akten direkt vor Ort.
Unsere Tonne (Sicherheitsbehälter) für die Aktenvernichtung
Auf der Rechnung erhalten Sie ein Vernichtungsprotokoll. Dieses dokumentiert die DSGVO-konforme Vernichtung der Akten.
Informationen zu unserer Tonne
Zur Bestellung
Einmalige Entleerung
- einmalige Entleerung / Abholungen
- flexible Terminvereinbarung
- 70 Liter - 415 Liter
Regelmäßig Entleerung
- regelmäßige Entleerung
- flexibler Leerungsrhythmus
- 70 Liter - 415 Liter
Großcontainer
- flexible Lieferung/Abholung
- flexibler Leerungsrhythmus
- 7 m³ - 30 m³ Container
Tausch oder Abholung beauftragen
Unabhängig davon, ob Sie einen einmaligen oder dauerhaften Auftrag übermitteln wollen oder dies bereits getan haben, können Sie einen Tausch der Behälter beauftragen. Am einfachsten ist die Beauftragen über unser Kundenportal. Dort sind Ihre Vertragsdaten direkt hinterlegt und der Tausch kann mit wenigen Klicks platziert werden.
Hinweis: Sollten Sie bei einer Einmalleistung bereits eine feste Stelldauer angegeben haben, wird die Tonne automatisch abgeholt. Beachten Sie dabei die Terminierung.
Größen der Sicherheitsbehälter
Mengenangaben
- 70 l = 10 Ordner
- 240 l = 30 Ordner
- 416 l = 50 Ordner
Leerungsrhythmen
Einmalleistung
Für alle, die nur einen geringen Bedarf haben, bietet sich eine Einmalleistung an. Bei einer Stellzeit von bis zu 4 Wochen ist diese auch mietfrei. Soll es einmal ganz schnell gehen, bieten wir Ihnen unsere Sofortbefüllung an. Hier warten unsere Mitarbeitenden 15 Minuten vor Ort und nehmen die Tonne direkt wieder mit. Mit einer guten Vorbereitung ist dies auch ohne Probleme möglich.
Sollten Sie nicht wissen wie lange Sie brauchen, nutzen Sie unsere Stellzeit von bis zu 4 Wochen ohne Mietkosten. Wenn auch dies nicht reicht, bleibt der Behälter auf Wunsch auch länger bei Ihnen. „Auf Abruf" holen wir die volle Tonne erst dann ab, wenn Sie sich bei uns melden. Beachten Sie dabei bitte die Miete von 8,00 € netto zzgl. MwSt. pro Monat pro Behälter ab einer Stellzeit von mehr als 4 Wochen.
Dauergestellung
Selbstanlieferung
Ist eine Tonne für Sie zu groß oder hat sich zu viel angesammelt, können Sie Ihre Akten auch selbst anliefern. Füllen Sie dafür bitte das folgende Kontaktformular aus. Sie erhalten im Anschluss eine Auftragsnummer und einen detaillierten Lageplan für die Anlieferung.
Zur Selbstanlieferung für
Akten
- optimal für kleinere Mengen
- günstige Abrechnung pro kg
- flexible Terminvereinbarung
Datenträger
- optimal für kleinere Mengen
- günstige Abrechnung pro kg
- flexible Terminvereinbarung
Festplatten
- optimal für kleinere Mengen
- günstige Abrechnung pro kg
- flexible Terminvereinbarung
- optimal für kleinere Mengen
- günstige Abrechnung pro kg
- flexible Terminvereinbarung
- optimal für kleinere Mengen
- günstige Abrechnung pro kg
- flexible Terminvereinbarung
- optimal für kleinere Mengen
- günstige Abrechnung pro kg
- flexible Terminvereinbarung
Vertragsinformationen
Unser Service beinhaltet: Abholung und Transport, Aktenvernichtung und Entsorgung entsprechend dem Datenschutz.
Sie können die Abholung sowohl in einem festgelegten Rhythmus als auch auf Abruf durchführen lassen. Je nach Häufigkeit der Leerung wird zusätzlich zu den Entsorgungskosten noch eine Behältermiete von 8,00 € netto (zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer / erster Monat frei) fällig. Die Tonnenmiete wird bei Einmalleistungen von mehr als 4 Wochen berechnet. Bei Dauergestellungen und einer Leerung mindestens einmal pro Quartal, entstehen keine Mietkosten. Sollte der Behälter länger also ein Quartal bei Ihnen stehen, ohne geleert zu werden, wird eine Miete von 8,00 € netto zzgl. MwSt. pro Monat und pro Behälter berechnet.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass die Behälter nicht im Freien stehen dürfen. Das betrifft neben Datenschutzaspekten (mögliche Zugriffe durch Dritte) auch praktische Gründe, wie z. B. Beeinträchtigungen der Vernichtung der Akten durch Feuchtigkeit.
Bezahlung
Großcontainer für Akten
Unsere Zusatzservices
Kontakt zu unserem Serviceteam
Gerne beraten wir Sie persönlich zu unseren Dienstleistungen rund um das Thema Aktenvernichtung.
Sie erreichen uns unter:
- Tel: (030) 60 97 20 19
- Mail: containerdienst@berlin-recycling.de
- Fax: (030) 60 97 20 46
Was kann in der Aktenvernichtungstonne entsorgt werden?
- Aktenorder aus Pappe mit Metallbestandteilen
- Dokumentenmappen aus Papier oder Pappe
- Hefter aus Papier
- geringe Mengen Klarsichtfolie (nicht jede Seite)
Was kann nicht in der Aktenvernichtungstonne entsorgt werden?
- Hefter aus Kunststoff
- elektronische Datenträger (CDs, DVDs, Festplatten, Magnetbänder, Mikrofiche, Mikrofilme und Röntgenbilder): Nutzen Sie dafür unsere Tonne für die Datenträgervernichtung
- große Mengen Klarsichtfolie
Ihre Daten sind sicher – DIN-Zertifizierte Vernichtung
Weil Ihre Akten sensible Daten, die dem Datenschutz unterliegen, enthalten, sorgen wir dafür, dass sie zu keinem Zeitpunkt von Unbefugten eingesehen werden können. Deshalb ist unsere sichere Tonne für die Aktenvernichtung abschließbar. So können Sie selbst bis zur Abholung sicherstellen, dass keine unautorisierte Einsichtnahme geschehen kann. Unser Transport der Tonnen in Berlin wird genau protokolliert, sodass eine lückenlose Dokumentation über die Vernichtung möglich ist.
Die gesammelten Akten werden in eine nach DIN 66399 zertifizierte Anlage gebracht. Dort werden die Aktenordner mittels eines Magneten von den Metallbestandteilen befreit. Anschließend schreddert die Anlage die Akten in kleine Teile, die eine Fläche von 320 mm² nicht überschreiten. Das entspricht ungefähr kleinen quadratischen Schnipseln mit einer Seitenlänge von 1,8 cm. Das so entstandene „Aktenkonfetti” wird im Anschluss noch einmal verwirbelt, dadurch wird die Wahrscheinlichkeit, dass zusammengehörige Schnipsel nebeneinander liegen, verringert.
Die geschredderten Akten werden verpresst und gelangen, nunmehr ihres Informationsgehaltes beraubt, in die Wiederverwertung. Aus den Ballen, die in der Papierwirtschaft „Bunte Akten” genannt werden, entstehen zumeist Hygienepapiere.
Welche Bestimmungen umfasst die DIN 66399?
Die Deutsche Norm 66399 beschäftigt sich mit der Datenträgervernichtung. Sie definiert verschiedene Bereiche rund um die Entsorgung von Datenträgern. Dazu legt sie drei Schutzklassen fest, anhand derer die auf den Datenträgern festgehaltenen Informationen eingeordnet werden. Zusätzlich legt sie Sicherheitsstufen fest, die für die Vernichtung von Datenträgern anwendbar sind. Zu guter Letzt liefert die DIN 66399 eine Klassifizierung von Trägermaterialien. Es ist dabei interessant zu wissen, dass die höheren Sicherheitsstufen (ab 4 aufwärts) für besonders sensible Daten, etwa Unterlagen zu Zeugenschutzprogrammen oder geheimdienstlichen Aktivitäten, relevant sind. Für die meisten Anwendungszwecke reicht die Sicherheitsstufe 3 aus.
Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-4 gem. DIN 66399
Bei einer gewünschten Abweichung hiervon kontaktieren Sie uns bitte unter containerdienst@berlin-recycling.de
Schutzklassen nach DIN 66399
Die Norm legt drei Schutzklassen fest, nach denen sich die Daten klassifizieren lassen. So kann in der Aktenvernichtung das Wirtschaftlichkeitsprinzip Anwendung finden: Nur in wenigen Fällen ist es notwendig, die Datenträger in feinen Staub zu verwandeln. Die Schutzklassen sind:
- Schutzklasse 1 – normaler Schutzbedarf. Trifft auf interne Daten zu, die einem größeren Personenkreis zugänglich sind (z. B. Unternehmenskorrespondenz).
- Schutzklasse 2 – hoher Schutzbedarf. Trifft auf vertrauliche Daten zu, deren Offenlegung gegen Vertragsabsprachen oder Gesetze verstoßen würde (z. B.Personalakten).
- Schutzklasse 3 – sehr hoher Schutzbedarf. Trifft auf geheime Daten zu, deren Veröffentlichung weitreichende Folgen hätte (z. B. Geheimdienstakten).
Sicherheitsstufen nach DIN 66399
Die Norm legt sieben Sicherheitsstufen fest. Diese unterscheiden sich in der Anforderung an die Zerkleinerung der Datenträger. Je höher die Sicherheitsstufe, umso kleiner müssen die Überreste des Informationsträgers sein.
Materialklassifizierung nach DIN 66399
Weitere Fragen zur Aktenvernichtung
Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Sie haben weitere Fragen zur Entsorgung von Akten, Aktenvernichtung oder Sicherheitsbehälter. Nutzen Sie unseren Service und lassen sich beraten.
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