Holz entsorgen

Altholz von Baustellen wird in verschiedene Kategorien eingeteilt: Die Kategorien Holz A1, Holz A2 bis A3 bezeichnen Holz, das als ungefährlicher Abfall behandelt wird. Die Kategorie A4 hingegen wird als Sonderabfall eingestuft. Sie wird für Holz vergeben, das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde. Für die optimale Entsorgung von Altholz bieten wir Ihnen unseren Containerdienst. Sowohl ungefährliches Altholz als auch Altholz der Kategorie A4 oder Bahnschwellen entsorgen wir fachgerecht.

Unsere Dienstleistung zur Entsorgung von Holz

Was kostet ein Container für Holz?

Absetzcontainer bis inkl. 10 m³ und Abrollcontainer ab 13 m³ bieten wir zum Pauschalpreis inkl. Entsorgung und Transport an.

*Netto-Preisangaben pro Entleerung zzgl. aktuell gültiger MwSt.

Bestellung und Vertrag

Nach Bestellung liefern wir den Container innerhalb weniger Werktage. Ein entsprechendes Wunschdatum können Sie im Warenkorb bei der Bestellung hinterlegen. Die Preise verstehen sich für Muldencontainer (bis 10 m³) und Abrollcontainer (ab 11,5 m³) als Pauschalpreis inkl. Lieferung, Abholung und Entsorgung.

Für die Entsorgung von A4-Holz müssen Nachweise geführt werden. Hierfür erstellen wir einen Begleitschein. Bitte beachten Sie, dass unverschuldete Leerfahrten ein Entgelt nach sich ziehen.

Achten Sie bitte bei der Bestellung eines Containers für Holz, auf die entsprechende Klassifizierung:

  • Holz A1: komplett unbehandeltes Holz, ohne Anhaftungen, minimal verschmutzt
  • Holz A2-A3: schadstofffrei behandeltes Holz aus dem Innenbereich, verklebt oder lackiert
  • Holz A4: Holz aus dem Außenbereich, schadstoffbehandelt

Eine Vermischung der Holzsorten kann zu einer veränderten Einstufung und damit zu Mehrkosten führen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Füllbedingungen.

Nutzung des Straßenrands und Halteverbote

Es bietet sich seit dem 01.06.2025 leider keine Möglichkeit, den Container ohne Genehmigung am Straßenrand abzustellen. Alle Stellungen auf der Straße benötigen eine Stellgenehmigung vom Senat, welche wir für Sie mit beantragen. Für bis zu 10 Tage sind die die dafür anfallenden Kosten bereits im Preis inkludiert.

Bei der Abstellung am Straßenrand muss ggf. eine Halteverbotszone eingerichtet werden. Damit diese in Kraft tritt, müssen die Schilder 72 Stunden vorher an Ort und Stelle stehen.

Für private Grundstücke ist keine Genehmigung notwendig. Daher empfehlen wir diese Variante, da zusätzliche Kosten entfallen.

Nutzung des Straßenrands und Halteverbote

Für Ihren Container für Holz A1, Holz A2-A3 oder A4 können Sie jederzeit über unser Kontaktformular oder in unserem Kundenportal einen Tausch beauftragen. Sollte der Container voll sein und abgeholt werden, ist dies ebenfalls möglich.

Tausch oder Abholung beauftragen

Für Ihren Container für Holz A1, Holz A2-A3 oder A4 können Sie jederzeit über unser Kontaktformular oder in unserem Kundenportal einen Tausch beauftragen. Sollte der Container voll sein und abgeholt werden, ist dies ebenfalls möglich.

Größe unserer Holz-Container

Für die Entsorgung von Altholz haben Sie die Wahl zwischen kleineren Absetzmulden (bis 10 m³) und größeren Abrollcontainern. Für einige der Containergrößen können wir Ihnen einen Deckel bieten. Dieser ist in manchen Fällen fest verbaut, in anderen optional. Gerade bei der Abstellung auf öffentlichem Grund ist der Deckel ein wirksamer Schutz vor Fremdeinwurf.

Muldencontainer für Holz

Abrollcontainer für Holz

Was gehört in den Altholzcontainer?

Je nach Kategorie dürfen verschiedene Holzarten im Container entsorgt werden. Unter die Kategorien A1 bis A3 fallen Holzarten, die naturbelassen oder mit organischen Mitteln behandelt sind. Unter Holz A4 werden Materialien verstanden, die gefährliche Stoffe enthalten. Dies ist der Fall, wenn Holzschutzmittel eingesetzt wurden.

Diese Holzarten dürfen im Container Holz A1 entsorgt werden:

  • naturbelassenes Vollholz
  • (Industrie)Paletten aus Vollholz z.B. Europaletten
  • unbehandeltes Holz, minimal verschmutzt
  • Holz ohne Anhaftungen
  • z.B. Bretter oder Sperrholzreste

Diese Holzarten dürfen im Container Holz A2 - A3 entsorgt werden:

  • Abbruchholz
  • Bauholz
  • Küchenarbeitsplatten
  • Möbelholz
  • Palettenholz
  • Verpackungsholz
  • Holz A1

Im Folgenden finden Sie Beispiele von Gegenständen, die in Kategorie A4 eingeordnet werden:

  • Bahnschwellen
  • Hopfenstangen
  • Leitungsmasten
  • Rebpfähle

Finden sich Anhaftungen gefährlicher Stoffe am Holz oder ist es anderweitig mit Schadstoffen belastet, wird es unter der Kategorie A4 geführt und entsprechend entsorgt.

Was gehört nicht in den Container für Holzabfall?

Es dürfen keine Abfälle entsorgt werden, die keine Holzabfälle der Kategorien A1 bis A4 sind. Sollten bei Ihren Bauarbeiten andere Abfallstoffe anfallen, können wir Ihnen eine passende Entsorgung anbieten. Beispiele von Stoffen, die nicht im Holzcontainer entsorgt werden dürfen:

Weitere Besonderheiten und Voraussetzung für eine Containerlieferung – FAQ

Damit wir alles wie gewünscht liefern und aufstellen können, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Wie wird der Container beladen?

Verteilen Sie den Inhalt bitte gleichmäßig und eben, so dass dieser nicht über die Ladekanten herausragt bzw. sich der Deckel leicht schließen lässt!

Ist der Untergrund geeignet?

Der Untergrund sollte eben und fest sein. Eine Stellung auf schrägem Untergrund, Rasen oder Erde kann zum Abrutschen oder Einsinken führen.

Ist ausreichend Platz vorhanden?

Bitte beachten Sie, dass die Behälter rückwärts abgesetzt werden und somit ausreichend Platz für den Container und den Absetzkipper gegeben ist. Als Orientierung dient die unten aufgeführte Tabelle. Alternativ kann der Container auch am Straßenrand abgestellt werden.

Was muss ich bei der Stellung auf der Straße beachten?

Wir empfehlen Ihnen dringend die Stellung auf einem Privatgrundstück. Diese ist jederzeit ohne eine Genehmigung oder zusätzliche Kosten möglich.

Auf öffentlicher Straße, muss vorab eine Genehmigung der jeweiligen Senatsstelle eingeholt werden. Dies übernehmen wir für Sie. Die Kosten dafür sind im Preis bereits enthalten. Der Senat entscheidet im Einzelfall darüber, ob die Genehmigung erteilt oder abgelehnt wird oder die Stellung an einem alternativen Abstellort möglich ist.

Was muss bei der Zufahrt beachtet werden?

Damit die Stellung und Abholung reibungslos vonstatten gehen kann, muss die Zufahrt für unsere Fahrzeuge möglich sein. Die Absetzkipper, auf welchen unsere Muldencontainer angeliefert werden, brauchen weniger Platz als sogenannte Abrollcontainer. Als Orientierung dient die unten aufgeführte Tabelle.


Wie wird Altholz kategorisiert?

Die vier Kategorien für Altholz werden in einer deutschen Verordnung festgelegt. Die Altholzverordnung unterteilt vier Kategorien anhand der Behandlung des Holzes:

  • Altholzkategorie A I: Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde.
  • Altholzkategorie A II: Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.
  • Altholzkategorie A III: Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel.
  • Altholzkategorie A IV: Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz (§2 Abs. 4 AltholzV)

Die Kategorien spielen bei der Entsorgung eine Rolle, weil sie über die Weiternutzung des Materials bestimmen.

Wie wird Altholz entsorgt?

Ein großer Teil des Altholzes wird einer energetischen Nutzung zugeführt. Dabei spielt die Art der Verbrennungsanlage eine Rolle: AIII- und AIV-Hölzer können nur in Anlagen verbrannt werden, die über eine Abgasreinigung verfügen.

Ein kleinerer Teil der Holzabfälle wird einer stofflichen Wiederverwendung zugeführt. Hierbei macht die Verarbeitung zu Pressholz einen wichtigen Anteil aus. Die stoffliche Weiternutzung kommt für AI- und AII-Hölzer in Frage. AIII-Holz muss vor der Wiederverwertung aufbereitet werden.

Was ist behandeltes Holz?

Unter behandeltem Holz versteht man Holz, das mit Flamm- oder Holzschutzmittel behandelt wurde. Diese Mittel enthalten mitunter Schadstoffe, weshalb behandeltes Holz gesondert entsorgt werden muss.

Weitere Fragen zur Entsorgung von Holz

Sind noch Fragen offen geblieben, zögern Sie nicht, sie uns zu stellen. Sie erreichen unseren Kundenservice auf folgenden Wegen:

Tel: (030) 60 97 20 19

Fax: (030) 60 97 20 46 

Anfragen per Mail: containerdienst@berlin-recycling.de