AVV - Abfallverzeichnis
Warum Berlin Recycling?
Auf Basis des Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnungs - AVV) werden alle entstehenden Abfälle eingestuft und mit einer Abfallschlüsselnummer versehen. Diese setzt sich aus 3 Zahlenpaaren mit je 2 Ziffern zusammen und besteht somit aus sechs Zahlen.
Auf Basis des Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnungs - AVV) werden alle entstehenden Abfälle eingestuft und mit einer Abfallschlüsselnummer versehen. Diese setzt sich aus 3 Zahlenpaaren mit je 2 Ziffern zusammen und besteht somit aus sechs Zahlen.
Zusammensetzung der Abfallschlüsselnummer
Aufbau
Die Aufschlüsselung ergibt eine sechsstelligen Abfallschlüssel. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
- 01 XX YY - Der erste Zahlenblock ermittelt die Herkunft des Abfalls (Kapitel)
- XX 01 YY - Die zweite Zahl ermittelt die branchentypische Entstehung des Abfalls (Untergruppen)
- XX YY 01 - Die dritte Zahl ist eine nummerische Auflistung aller entstehenden Abfälle (Abfallschlüsselnummer)
Beispiel: Abfallschlüssel: 01 01 01 Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen.
Die Kapitel der AVV
Im ersten Schritt wird die Herkunft des entstandenen Abfalls ermittelt. Dazu ist die AVV in 20 Kapitel unterteilt (AVV 01, AVV 02 ... usw.), welche sich auf meist auf Branchen beziehen. Um Abfälle einzustufen wird erst in den Kapiteln 1- 12 oder 17 - 20 gesucht. Ist keines der genannten Kapitel zutreffend, ist eine Zuordnung zu den Kapiteln 13 - 15 zu prüfen. Ist auch hier keine Einstufung möglich, erfolgt die Prüfung in Kapitel 16.
Diese Kapitel bilden den ersten Block der insgesamt sechstelligen Abfallschlüsselnummer. Im zweiten Block wird die branchentypische Entstehung des Abfalls katalogisiert, gefolgt von einer nummerischen Aufzählung im dritten Block.
Nicht zuzuordnende Abfälle (a. n. g. - anderweitig nicht genannt)
Ist der angefallene Abfall nicht eindeutig zu bestimmen, kommen die Abfallschlüsselnummer mit den Ziffern 99 zum tragen.
Beispiel: 20 01 99 - Sonstige Fraktionen a. n. g.
Mit der Abkürzung "a. n. g." (anderweitig nicht genannt) endet die Abfallschlüsselnummer, welche nicht genau zuzuordnen ist. Es wird zur Einstufung das Kapitel mit der Untergruppen verwendet, der der Tätigkeit in der Abfallerzeugung (Schritt 1 / Kapitel) entspricht oder am nächsten kommt.
Für Rückfragen dazu nutzen Sie gern unser Kontaktformular.
Gefährliche Abfälle
Abfälle, welche nach der Einstufung in dem Abfallverzeichnis als "Gefährliche Abfälle" eingestuft werden, werden mit einem Sternchen gekennzeichnet. Diese werden umgangssprachlich auch als "Sterchenabfälle" oder "Sonderabfälle" bezeichnet.
Beispiel: 17 06 01* = "Dämmmaterial, das Asbest enthält"
Möglichkeiten der Entsorgung
Für die Entsorgung einzelner Abälle der Abfallschlüsselnummern, bieten wir Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten an. Mit unserem Containerdienst, Big Bags oder per Selbstanlieferung können gekennzeichnete Abfälle entsorgt werden.
Zusätzlich informieren wir Sie bei zahlreichen Abfallschlüsselnummern über Besonderheiten der Entsorgung. Sollten Sie Rückfragen zur Entsorgung einzelner Abfälle oder zur Abfallverzeichnis-Verordnung AVV haben, nutzen Sie gern unser Kontaktformular.
20 Kapitel der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV
Um Abfälle einzuordnen ist das Abfallverzeichnis in 20 Kapitel unterteilt, welche die Branche des entstandenen Abfalls wiedergeben.
Abfallverzeichnisverordnung (AVV) Hauptkapitel und Untergruppen mit Abfallschlüsselnummern
Hier dargestellt sind die 20 Kapitel mit den jeweiligen Untergruppen
Rückfragen zur Entsorgung von Abfällen aus dem Abfallverzeichnis
Falls Sie Fragen zum Abfallverzeichnis haben oder eine persönliche Beratung wünschen, können Sie gerne das nachfolgende Kontaktformular nutzen.
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