Asphalt entsorgen
Beim Rückbau von Straßenbelägen und mineralischen Dichtungsbelägen fallen häufig mit Teer gebundene Abfälle an. Teer enthält polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die krebserregend sind. Diese Abfälle, im Weiteren als Teerasphalt bezeichnet, werden unter der AVV 170301* als gefährliche Abfälle eingestuft. Für teerhaltigen sowie teerfreien Asphalt bieten wir Ihnen die richtige Entsorgungslösung an.
Hinweis: Wir entsorgen in Berlin. In Brandenburg nur auf Anfrage.
Unsere Dienstleistung für die Entsorgung von Teerasphalt
Wir nehmen diese Abfälle an und bringt den Teerasphalt per Schiff zur Verbrennungsanlage. Unsere Expertinnen und Experten prüfen zunächst das Vorhaben. Alle erforderlichen abfallrechtlichen Dokumente müssen erstellt werden. Die teerhaltigen Abfälle werden sicher und genehmigungskonform gelagert. Im weiteren Verlauf erfolgt eine Verschiffung und der Transport zur thermischen Aufbereitung über Notifizierung in die Niederlande.
*Netto-Preisangaben pro Entleerung zzgl. aktuell gültiger MwSt.
Unser Service
- Prüfung des Vorhabens und Erstellung der abfallrechtlichen Dokumente.
- Sichere und genehmigungskonforme Lagerung des teerhaltigen Asphalts.
- Schiffsumschlag und Transport zur thermischen Aufbereitung in den Niederlanden.
- Notifizierung der Abfälle für den Transport und die Verwertung im Ausland.
Bestellung und Vertrag
Bestellen Sie einen Container, wird dieser innerhalb von wenigen Werktagen gestellt. Wählen Sie Ihr Wunschstelldatum bei der Bestellung im Warenkorb.
Für kurzfristige Stellungen nutzen Sie bitte unseren direkten Kontakt.
Die Angebote für Absetz- / Muldencontainer (bis 10 ³) und Abrollcontainer (ab 11,5 m³) verstehen sich als Pauschalangebote und beinhalten
1. Lieferung / Abholung des Containers
2. Miete des Containers bis zu 10 Tage
3. Verwertung der eingefüllten Asphalts
Größe unserer Asphalt-Container
Wir bieten Ihnen auf Anfrage unterschiedlich große Absetzmulden sowie Abrollcontainer an. Sollten Sie spezielle Containergrößen wünschen, sprechen Sie gerne unser Serviceteam an.
Muldencontainer für Asphalt
Abrollcontainer für Asphalt
Nutzung der Straße
Eine Containerstellung auf Privatgrundstücken ist ohne Genehmigung möglich.
Eine Containerstellung auf öffentlichem Straßenland ist ausschließlich nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Senatsverwaltung möglich (wird von Berlin Recycling übernommen). Damit einhergehende Sondernutzungsgebühren sind bis zu 10 Tage Stellzeit im Preis inbegriffen.
Was ist teerhaltiger Asphalt?
Asphalt ist ein Gemisch aus Bindemitteln und Gesteinskörnungen, das vornehmlich im Straßenbau eingesetzt wird. Lange Zeit wurden teer- oder pechhaltige Bindemittel eingesetzt. Es zeigt sich, dass diese teerhaltigen Asphaltsorten eine hohe Konzentration an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) aufweisen. Diese Stoffe sind krebserregend. Deshalb darf teerhaltiger Asphalt seit 1984 nicht mehr verwendet werden. Bei der Entsorgung muss Asphalt als gefährlicher Abfall behandelt werden.
In jüngerer Zeit werden die Teer- oder Pechbestandteile im Asphalt durch Bitumen ersetzt. Dieses organische Bindemittel enthält weniger Schadstoffe.
Weitere Besonderheiten und Voraussetzung für eine Containerlieferung – FAQ
Damit wir alles wie gewünscht liefern und aufstellen können, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Wie wird der Container beladen?
Verteilen Sie den Inhalt bitte gleichmäßig und eben, so dass dieser nicht über die Ladekanten herausragt bzw. sich der Deckel leicht schließen lässt!
Ist der Untergrund geeignet?
Der Untergrund sollte eben und fest sein. Eine Stellung auf schrägem Untergrund, Rasen oder Erde kann zum Abrutschen oder Einsinken führen.
Ist ausreichend Platz vorhanden?
Bitte beachten Sie, dass die Behälter rückwärts abgesetzt werden und somit ausreichend Platz für den Container und den Absetzkipper gegeben ist. Als Orientierung dient die unten aufgeführte Tabelle. Alternativ kann der Container auch am Straßenrand abgestellt werden.
Was muss ich bei der Stellung auf der Straße beachten?
Wir empfehlen Ihnen dringend die Stellung auf einem Privatgrundstück. Diese ist jederzeit ohne eine Genehmigung oder zusätzliche Kosten möglich.
Auf öffentlicher Straße, muss vorab eine Genehmigung der jeweiligen Senatsstelle eingeholt werden. Dies übernehmen wir für Sie. Die Kosten dafür sind im Preis bereits enthalten. Der Senat entscheidet im Einzelfall darüber, ob die Genehmigung erteilt oder abgelehnt wird oder die Stellung an einem alternativen Abstellort möglich ist.
Was muss bei der Zufahrt beachtet werden?
Damit die Stellung und Abholung reibungslos vonstatten gehen kann, muss die Zufahrt für unsere Fahrzeuge möglich sein. Die Absetzkipper, auf welchen unsere Muldencontainer angeliefert werden, brauchen weniger Platz als sogenannte Abrollcontainer. Als Orientierung dient die unten aufgeführte Tabelle.
Wie wird teerhaltiger Asphalt entsorgt?
Leider können wir Ihnen aktuell keine Annahmestelle nennen.
Nachweispflicht
Da Teerasphalt als gefährlicher Abfall eingestuft wird, muss laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) eine lückenlose Dokumentation der Entsorgung durchgeführt werden. Diese beginnt bei der Feststellung der Abfallart. Die Vorlage einer aktuellen Analyse ist erforderlich. Es gelten die Vorschriften der Nachweisverordnung (NachwV).
Ist Straßenaufbruch immer teerhaltig?
Nicht alle Abfälle aus Straßenaufbruch sind teerhaltig. Um festzustellen, ob es sich um teerhaltigen Asphalt handelt, muss eine Analytik vorliegen. Für die Beurteilung, ob der Asphalt gefährlich ist, gelten folgende Richtwerte:
- PAK-Gehalt > 1000 mg/kg TS, Benzo(a)pyren > 50mg/kg, Phenolindex > 50mg/l: gefährlicher Abfall unter AVV 170301*
- Liegen die Werte unter den zuvor genannten Grenzwerten handelt es sich um nicht gefährlichen Abfall unter AVV 170302
Der PAK-Gehalt von Asphalt kann zweifelsfrei nur durch eine Laborprobe festgestellt werden. Das Material muss von akkreditierten Laboren untersucht werden.
Weitere Fragen zur Entsorgung von Asphalt
Sind noch Fragen offen geblieben, zögern Sie nicht, sie uns zu stellen. Sie erreichen unseren Kundenservice auf folgenden Wegen:
Tel: (030) 60 97 20 19
Fax: (030) 60 97 20 46
Anfragen per Mail: containerdienst@berlin-recycling.de