Datenträgervernichtung

Viele wichtige Informationen werden heutzutage elektronisch gespeichert. Wir entsorgen Ihre Datenträger ebenso sicher wie Ihre Papierakten. Der gesamte Prozess ist durch Sicherheitsbestimmungen gelenkt, damit nichts in falsche Hände gerät. So stellen Sie sicher, den Bestimmungen der DSGVO zu entsprechen und eine ordnungsgemäße Vernichtung von Datenträgern zu beauftragen.

Hinweis: Wir entsorgen in Berlin. In Brandenburg nur auf Anfrage.

In unserem Online-Shop können Sie schnell und einfach die Datenträgervernichtung buchen: Wählen Sie zwischen verschiedenen Sicherheitsbehältern oder der Selbstanlieferung.
Für die Vernichtung von Festplatten können Sie zwischen Sicherheitsbehältern, Selbstanlieferung oder dem Abholservice wählen.

Unsere Leistungen für die Datenträgervernichtung

Für die Entsorgung von PCs / Laptops mit Festplatten oder ausgebaute Festplatten können Sie nach EU-DSGVO und DIN 66399 eine Abholung beauftragen.
Aktuell stellen wir Ihnen leider keine Behälter zur Vernichtung von Festplatten oder optischen Datenträgern zur Verfügung. Wir bieten Ihnen jedoch unseren Abholservice an.

Unser Angebot zur Entsorgung von Festplatten

*Netto-Preisangaben zzgl. aktuell gültiger MwSt.

Bestellung zur Entsorgung von Festplatten

Jetzt Entsorgung von Festplatten bestellen

Unser Angebot zur Entsorgung von Datenträgern

*Netto-Preisangaben zzgl. aktuell gültiger MwSt.

Bestellung zur Entsorgung von Datenträgern

Bestellung und Vertrag

Eine Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach erbrachter Leistung. Sobald uns der Nachweis über die ordentliche Vernichtung der Datenträge bzw. Festplatten vorliegt, erhalten Sie die Rechnung per E-Mail.

Zusätzliche Leistungen

Unsere Mitarbeitenden übernehmen auf Wunsch die Befüllung des Behälters. Für diesen Service berechnen wir pauschal 45,00 € netto zzgl. gültiger MwSt. pro Mitarbeitenden und Arbeitsstunde.

Als Alternative zur Bestellung eines Behälters, um Ihre Datenträger oder Festplatten zu vernichten, können Sie diese auch gern selbst anliefern.

Tonnengrößen

Die 70 Liter fasst bis zu ca. 35 Kg Datenträger oder bis zu 80 Festplatten.
Die 240 Liter fasst bis zu ca. 100 Kg Datenträger oder bis zu 200 Festplatten.

Sicherheitsbehälter für Festplatten

Sicherheitsbehälter für Datenträger

Persönliche Beratung

Wir stehen Ihnen in allen Belangen beratend zur Seite. Sie erreichen uns telefonisch unter (030) 60 97 20 19.
Möchten Sie lieber schriftlich mit uns Kontakt aufnehmen? Dann senden Sie ein Fax an die Nummer (030) 60 97 20 46 oder schreiben Sie eine E-Mail an containerdienst@berlin-recycling.de.

Richtlinien der DIN 66399 zur Datenträgervernichtung

Die Deutsche Norm 66399 bietet eine Kategorisierung von Daten in Schutzklassen. Dazu definiert sie verschiedene Speicherarten. Für die Vernichtung der Datenträger liefert die Norm eine Einteilung in sieben Sicherheitsstufen.

Schutzklassen

Die DIN 66399 unterteilt Daten in drei verschiedene Kategorien. Dabei steht die Vertraulichkeit der Informationen im Fokus. Schutzklasse 1 umfasst Interna, die einem breiteren Personenkreis zugänglich sind. Diese Daten unterliegen einem normalen Schutzbedarf. Schutzklasse 2 definiert einen hohen Schutzbedarf und trifft auf vertrauliche Daten zu. Die höchste Schutzklasse 3 umfasst geheime Daten, die bei unautorisierter Veröffentlichung erheblichen Schaden anrichten könnten. Die Einteilung in Schutzklassen soll ermöglichen, dass angemessene Maßnahmen zur Datenvernichtung getroffen werden.

Speicherarten

Die Norm unterscheidet sechs verschiedene Datenträger:

Die Einteilung der Datenträgerarten ist vor Allem wichtig, um den Aufwand einer Entsorgung beziffern zu können. Ein ganzes Firmenarchiv kann beispielsweise genauso viele Informationen enthalten wie eine Festplatte, ist aber nur mit größerem Aufwand zu entsorgen. Die Festplattenentsorgung macht jedoch die Vernichtung der Datenmenge erheblich einfacher.

Sicherheitsstufen

Es gibt sieben Sicherheitsstufen. Für jede ist festgelegt, wie groß die einzelnen Teile der Überreste sein dürfen. Zudem ist mit jeder Sicherheitsstufe eine Beschreibung des Wiederherstellungsaufwands verknüpft. Während bei Sicherheitsstufe 1 noch eine Wiederherstellung ohne Fachkenntnisse, aber mit erheblichem Zeitaufwand möglich ist, kann bei einer Vernichtung nach Stufe 5 nach aktuellem Stand der Technik keine Reproduktion der Informationen erfolgen. Je nach Sicherheitsstufe steigen die Kosten für eine Entsorgung der Datenträger. Für die meisten nicht-analogen Datenträger bedeutet bereits Sicherheitsstufe 2 eine Unrettbarkeit der Daten, da die Datenträger beschädigt werden.

Warum sollte ich eine Datenvernichtung durchführen?

Im Informationszeitalter werden elektronische Akten immer mehr zur Regel. Bereits jetzt können viele geschäftliche oder offizielle Vorgänge abgewickelt werden, ohne dabei auf die klassische Papierakte zurückzugreifen. Diese elektronisch gespeicherten Informationen sollten mit einer ebensolchen Sorgfalt vernichtet werden, wie das bei Papierakten der Fall ist. Nur so ist die Sicherheit Ihrer Informationen gewährleistet. Datenträger aus früheren Zeiten der Informationstechnik sind nicht unendlich lang haltbar. Bei Disketten und CDs ist die Lebensdauer an die äußeren Umstände gebunden.

Da man sich in wichtigen Angelegenheiten doch nicht gern dem Zufall unterwirft, ist eine physikalische Zerstörung der Datenträger die sicherste Möglichkeit, Daten unzugänglich zu machen. In besonderem Maße trifft dies auf Magnet-Festplatten und so genannte Solid State Drives (SSDs) zu: Diese sind zumeist herstellerseitig mit Mechanismen versehen, welche ein Auslesen der gespeicherten Daten auch nach dem Löschen ermöglichen. Für geneigte Expertinnen und Experten besteht so die Möglichkeit, sensible Daten wiederherzustellen, wenn der Datenträger nicht vernichtet wurde. Eine sichere Datenvernichtung ist daher nur gewährleistet, wenn die Informationsträger zerstört werden.

Sie haben weitere Fragen zur Datenträgervernichtung?

Sie erreichen uns auf folgenden Wegen:

per Telefon: (030) 60 97 20 19

per Fax: (030) 60 97 20 46