Dämmung – Sonderabfall anliefern
Dämmstoffe werden vor allem im Baugewerbe genutzt und dienen auf Grund ihrer physischen Eigenschaften zur Isolierung von u. a. Wänden, Dach- und Kellerräumen. Je nach Herstellung können diese mit unterschiedlichen Zusatzstoffen belastet sein. Daraus resultiert eine aufwändige Entsorgung.
Um Ihnen die Entsorgung zu erleichtern, bieten wir Gewerbetreibenden und Containerdiensten die Möglichkeit, Dämmmaterialien zu uns zu liefern und entsorgen zu lassen. Für Rückfragen oder eine Beratung stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Entsorgung, zu Preisen und Abläufen erhalten Sie unter der jeweiligen Abfallart.
Genereller Hinweis: Bitte vereinbaren Sie als Gewerbetreibende vor der Anlieferung zwingend einen Termin. Kleinstmengen von Privatpersonen können während unserer Öffnungszeiten ohne Anmeldung angeliefert werden.
Dämmung aus KMF (künstliche Mineralfaser) / Glaswolle
Umgangssprachlich wird hier oft von Glas- oder Steinwolle gesprochen. Jedoch können künstliche Mineralfasern aus unterschiedlichen Rohstoffen hergestellt werden. Für die Entsorgung von Dämmung aus künstlichen Mineralfasern (KMF) bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Selbstanlieferung.
Hinweis zur Anlieferung von KMF / Glaswolle
Welche Nachweise sind bei einer Anlieferung erforderlich?
Für Gewerbetreibende
Folgende Dokumente müssen vor Anlieferung vorliegen:
- Einzel- bzw. Sammelentsorgernachweis (bitte zwingend vorher elektronisch beantragen)
Bringen Sie bitte zur Anlieferung nach Terminvereinbarung folgende Dokumente mit:
- Dispo-Nummer (wird von uns bei Terminvergabe übermittelt)
- Begleitschein bei der Anlieferung
Für Privatpersonen
- Es müssen keine Dokumente oder Analysen für die KMF Anlieferung vorgelegt werden
Wie muss die künstliche Mineralwolle (KMF) verpackt sein?
Für Gewerbetreibende
Die Dämmstoffe müssen in reißfesten Big Bags verpackt sein. Die Verpackung von diesen Abfällen muss unversehrt und mit der vorgeschriebenen Kennung versehen sein. Diese können Sie bei Bedarf im Baumarkt oder direkt bei uns erwerben.
Für Privatpersonen
Das angelieferte Material muss reißfest verpackt sein. Vor Ort ist für Privatkunden nur eine Kartenzahlung (EC-Karte/Giro-Card, Master-Card, VISA, Mobile Pay) möglich.
KMF Deckenplatten
Im Baugewerbe wurden in Gebäuden zur Schall- und Wärmedämmung als Decken- oder Wandbauplatten KMF-Deckenplatten verbaut. Man spricht auch von Akustikdämm- oder Akustikdeckenplatten.
Hinweise zur Anlieferung von KMF Deckenplatten
Welche Nachweise sind bei einer Anlieferung erforderlich?
Für Gewerbetreibende
Folgende Dokumente müssen vor Anlieferung vorliegen:
- Einzel- bzw. Sammelentsorgungsnachweis (bitte zwingend vorher elektronisch beantragen)
Bringen Sie bitte zur Anlieferung der Deckenplatten aus künstlicher Mineralwolle nach Terminvereinbarung folgende Dokumente mit:
- Dispo-Nummer (wird von uns bei Terminvergabe übermittelt)
- Begleitschein bei der Anlieferung
Für Privatpersonen
Als Privatperson müssen müssen keine Analysen oder Dokumente zur Anlieferung vorgelegt werden.
Wie müssen KMF Deckenplatten verpackt sein?
Für Gewerbetreibende
Die Deckenplatten müssen in reißfesten 1-2 m³ Big Bags (keine Containerbags!) verpackt sein. Die Verpackung von diesen Abfällen muss unversehrt und mit der vorgeschriebenen Kennung versehen sein. Diese können Sie bei Bedarf im Fachhandel oder direkt bei uns erwerben.
Für Privatpersonen
Es ist keine besondere Verpackung notwendig. Das Material kann lose angeliefert werden. Für Privatkunden ist ausschließlich eine Kartenzahlung (EC-Karte/Giro-Card, Master-Card, VISA, Mobile Pay) vor Ort möglich.
Dämmung aus EPS Polystyrol (Styropor)
EPS Polystyrol (Styropor) wird vorrangig in der Baubranche als Dämmstoff verwendet. Durch seine physischen Eigenschaften eignet es sich sehr gut um zum Beispiel Dachgeschosse zu dämmen. Auf Grund seiner Zusammensetzung dient es zusätzlich als Brandschutz.
Das EPS Polystyrol (Styropor) kann in folgender Zusammensetzung anfallen:
- EPS Polystyrol (Styropor) mit HBCD
- XPS mit FCKW-Freiheitsnachweis
Hinweise zur Anlieferung von EPS Polystyrol (Styropor)
Welche Nachweise sind bei einer Anlieferung erforderlich?
Für Gewerbetreibende
Bringen Sie bitte zur Anlieferung von Styropor nach Terminvereinbarung folgende Dokumente mit:
- Einzel- bzw. Sammelerzeugernachweis (bitte zwingend vorher elektronisch beantragen)
- Begleitschein bei Anlieferung
Für Privatpersonen
Für die Anlieferung für Privatpersonen von bis zu 2 Tonnen pro Jahr mit EPS Polystyrol (Styropor) müssen keine weiteren Unterlagen vorliegen.
Wie muss das EPS Polystyrol verpackt sein?
Für Gewerbetreibende
Bei der Anlieferung sollte das Material in PE-Foliensäcke verpackt sein. Die Anlieferung von losem Material ist nur nach vorheriger Absprache mit der Anlage möglich.
Für Privatpersonen
Eine Verpackung in PE-Foliensäcken ist nötig. Ein lose Anlieferung ist nur noch vorheriger Absprache möglich. Es ist ausschließlich eine Kartenzahlung (EC-Karte/Giro-Card, Master-Card, VISA, Mobile Pay) vor Ort möglich.
Dämmung mit gefährlichen Stoffen (PUR-Schäume, XPS Polystyrol / Styrodur)
Häufig fallen bei Renovierungsarbeiten Dämmstoffe an, die gefährliche Inhaltsstoffe enthalten. Auf Grund seiner spezifischen Eigenschaften wird das Material zum Beispiel bei der Dämmung von Kellerräumen genutzt. Beispielhaft können diese bestehen aus:
- PUR Schäume
- XPS Polystyrol (Styrodur)
Die Anlieferung an unser SOLA - Sonderabfallzwischenlager ermöglicht es Ihnen, den entstandenen Abfall einfach und schnell zu entsorgen.
Hinweise zur Anlieferung von gefährlichen Stoffen
Welche Nachweise sind bei einer Anlieferung erforderlich?
Für Gewerbetreibende
Folgende Dokumente müssen vor Anlieferung vorliegen:
- Einzel- bzw. Sammelentsorgungsnachweis (bitte zwingend vorher elektronisch beantragen)
Bringen Sie bitte zur Anlieferung nach Terminvereinbarung folgende Dokumente mit:
- Dispo-Nummer (wird von uns bei Terminvergabe übermittelt)
- Begleitschein bei der Anlieferung
- Die Anlieferung von XPS Polystyrol "ohne FCKW" ist nur mit einer entsprechenden Analyse möglich. Andernfalls muss von einer FCKW-Belastung ausgegangen werden.
Für Privatpersonen
Für die Anlieferung von Dämmung aus XPS-Polystyrol (Styrodur oder PUR Schäume) sind keine Nachweise und Analysen notwendig.
Wie müssen gefährliche Materialien verpackt sein?
Für Gewerbetreibende
Die Dämmstoffe müssen in transparenten LDPE-Säcken verpackt sein.
Für Privatpersonen
Die Dämmstoffe sollten in transparent verpackt sein. Es ist ausschließlich eine Kartenzahlung (EC-Karte/Giro-Card, Master-Card, VISA, Mobile Pay) vor Ort möglich.
Dämmung als Verbundstoff mit Dachpappe
Bei Arbeiten am Dach oder beim Abriss einer alten Laube kommt es oft vor, dass die Dachpappe fest mit dem darunter befindlichen Dämmstoff verbunden ist. In diesem Fall spricht man von Verbundstoffen, welche gesondert behandelt werden müssen.
Hinweise zur Anlieferung von Verbundstoffen aus Dämmung und Dachpappe
Welche Nachweise sind bei einer Anlieferung erforderlich?
Für Gewerbetreibende
Folgende Dokumente müssen vor Anlieferung vorliegen:
- Fasernachweis (Analyse erforderlich)
- Einzel- bzw. Sammelentsorgungsnachweis (vorher zwingend elektronisch beantragen)
- Nachweis PAK-Gehalt
- Probenahmeprotokoll in Anlehnung an LAGA PN98
Bringen Sie bitte zur Anlieferung nach Terminvereinbarung folgende Dokumente mit:
- Dispo-Nummer (wird von uns bei Terminvergabe übermittelt)
- Begleitschein
Für Privatpersonen
Eine Anlieferung für Privatpersonen ist leider nicht möglich
Wie müssen gefährliche Materialien verpackt sein?
Für Gewerbetreibende
Das angelieferte Material sollte nicht verpackt sein. Es kann vor Ort als "lose Schüttung" angeliefert werden. Bei verpacktem Material (z.B. Big Bags) können Mehrkosten entstehen. Z.B. Pro Big Bag 5,00 € netto zzgl. 19% MwSt. (5,95 € brutto inkl. 19% MwSt.)
Für Privatpersonen
Eine Anlieferung für Privatpersonen ist leider nicht möglich.