Styropor / Styrodur – Sonderabfall anliefern
Ob Bauabfälle, Dämmstoffe oder Verpackungen: Wir sind Ihr erfahrener Ansprechpartner für die Annahme und Abholung aller Polystyrole und Sonderabfälle mit Styroporanteilen.
Aufgrund der Festlegung durch den Bundesrat erfolgt die Annahme von nicht gefährlichen HBCD-haltigen Polystyrolabfällen, die nicht unter die neue POP-Abfall-ÜberwV fallen, ab dem 01.08.2017 nur noch analog nach dem elektronischem Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle.
Wir bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten Styropor/Styrodur zu entsorgen. Informationen zur Selbstanlieferung erhalten Sie in der jeweiligen Abfallart.
Sollte Ihnen die Anlieferung nicht möglich sein oder Sie größere Mengen zu entsorgen haben, bieten wir Ihnen über unseren Containerdienst zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten.
Styropor, als allgemeingültiger Begriff, kommt in vielen verschiedenen Formen und Anwendungsbereichen zum Tragen. Auf Grund seiner Eigenschaften ist es besonders als Verpackungsmaterial und als Baustoff sehr beliebt. So flexibel die Einsatzmöglichkeiten von Styropor im Allgemeinen auch sind, umso genauer muss bei der Entsorgung auf dessen Unterschiede geachtet werden. Zu unterscheiden sind hierbei drei Abfallarten:
- Verpackungsstyropor AVV 15 01 02
- Styropor-Dämmung Baubereich EPS Polystyrol (Styropor – Nicht-Gefährliche Abfälle) AVV 17 06 04
- Styrodur-Dämmung Baubereich XPS Polystyrol (Styrodur – gefährliche Abfälle) AVV 17 06 03*
Hinweis: Bitte vereinbaren Sie als Gewerbetreibender vor der Anlieferung zwingend einen Termin. Kleinstmengen von Privatpersonen können ohne Anmeldung angeliefert werden.
Verpackungen – Verpackungsstyropor AVV 15 01 02 (nicht gefährlich - sortenrein)
Auf Grund seiner Eigenschaft als sehr leichtes Material mit sehr hoher Stoßdämpfung, wird Styropor gern als Verpackungsmaterial genutzt. Hierbei wird es in verschiedene Formteil gepresst und ist nahezu für alle Produkte als Verpackungsmaterial einsetzbar. Besonders empfindliche Produkte, wie zum Beispiel Elektrogeräte, Weißgeräte (Kühlschränke) oder Glasartikel, werden so vor Beschädigungen geschützt.
Um Styropor zu entsorgen, benötigen Privathaushalte und Gewerbetreibende keine Nachweise, Dokumentationen oder eine Abfallerzeugernummer. Jedoch muss der Abfall in transparenten LDPE-Säcken verpackt sein.
Was darf als Verpackungsstyropor entsorgt werden? Ausschließlich Styropor aus Verpackungen oder Formteile. Vermischungen mit anderen Styroporarten, führen zu Mehrkosten!
Die Entsorgung von Verpackungsstyropor ist über unseren Containerdienst möglich. Die unterschiedlichen Container für Verpackungsstyropor können Sie online bei uns bestellen. Alternativ bieten wir Ihnen auch unseren Abholservice für bis zu 10 m³ an.
Dämmung aus EPS Polystyrol (Styropor)
EPS Polystyrol (Styropor) wird vorrangig in der Baubranche als Dämmstoff verwendet. Durch seine physischen Eigenschaften eignet es sich sehr gut um zum Beispiel Dachgeschosse zu dämmen. Auf Grund seiner Zusammensetzung dient es zusätzlich als Brandschutz.
Das EPS Polystyrol (Styropor) kann in folgender Zusammensetzung anfallen:
- EPS Polystyrol (Styropor) mit HBCD
- XPS mit FCKW-Freiheitsnachweis
Hinweise zur Anlieferung von EPS Polystyrol (Styropor)
Welche Nachweise sind bei einer Anlieferung erforderlich?
Für Gewerbetreibende
Bringen Sie bitte zur Anlieferung von Styropor nach Terminvereinbarung folgende Dokumente mit:
- Einzel- bzw. Sammelerzeugernachweis (bitte zwingend vorher elektronisch beantragen)
- Begleitschein bei Anlieferung
Für Privatpersonen
Für die Anlieferung für Privatpersonen von bis zu 2 Tonnen pro Jahr mit EPS Polystyrol (Styropor) müssen keine weiteren Unterlagen vorliegen.
Wie muss das EPS Polystyrol verpackt sein?
Für Gewerbetreibende
Bei der Anlieferung sollte das Material in PE-Foliensäcke verpackt sein. Die Anlieferung von losem Material ist nur nach vorheriger Absprache mit der Anlage möglich.
Für Privatpersonen
Eine Verpackung in PE-Foliensäcken ist nötig. Ein lose Anlieferung ist nur noch vorheriger Absprache möglich. Es ist ausschließlich eine Kartenzahlung (EC-Karte/Giro-Card, Master-Card, VISA, Mobile Pay) vor Ort möglich.
Dämmung mit gefährlichen Stoffen (PUR-Schäume, XPS Polystyrol / Styrodur)
Häufig fallen bei Renovierungsarbeiten Dämmstoffe an, die gefährliche Inhaltsstoffe enthalten. Auf Grund seiner spezifischen Eigenschaften wird das Material zum Beispiel bei der Dämmung von Kellerräumen genutzt. Beispielhaft können diese bestehen aus:
- PUR Schäume
- XPS Polystyrol (Styrodur)
Die Anlieferung an unser SOLA - Sonderabfallzwischenlager ermöglicht es Ihnen, den entstandenen Abfall einfach und schnell zu entsorgen.
Hinweise zur Anlieferung von gefährlichen Stoffen
Welche Nachweise sind bei einer Anlieferung erforderlich?
Für Gewerbetreibende
Folgende Dokumente müssen vor Anlieferung vorliegen:
- Einzel- bzw. Sammelentsorgungsnachweis (bitte zwingend vorher elektronisch beantragen)
Bringen Sie bitte zur Anlieferung nach Terminvereinbarung folgende Dokumente mit:
- Dispo-Nummer (wird von uns bei Terminvergabe übermittelt)
- Begleitschein bei der Anlieferung
- Die Anlieferung von XPS Polystyrol „ohne FCKW" ist nur mit einer entsprechenden Analyse möglich. Andernfalls muss von einer FCKW-Belastung ausgegangen werden.
Für Privatpersonen
Für die Anlieferung von Dämmung aus XPS-Polystyrol (Styrodur oder PUR Schäume) sind keine Nachweise und Analysen notwendig.
Wie müssen gefährliche Materialien verpackt sein?
Für Gewerbetreibende
Die Dämmstoffe müssen in transparenten LDPE-Säcken verpackt sein.
Für Privatpersonen
Die Dämmstoffe sollten in transparent verpackt sein. Es ist ausschließlich eine Kartenzahlung (EC-Karte/Giro-Card, Master-Card, VISA, Mobile Pay) vor Ort möglich.