Asbest - Sonderabfall anliefern

Gewerbetreibende, Unternehmen und Containerdienste können mit Terminvereinbarung in unserem Sonderabfallzwischenlager Asbest selbst anliefern.

Hinweis: Bitte vereinbaren Sie als Gewerbetreibende vor der Anlieferung zwingend einen Termin. Kleinstmenden von Privatpersonen können ohne Anmeldung angeliefert werden.

In unserem Online-Shop können Sie schnell und einfach die Entsorgung Ihres Papierabfalls buchen: Wählen Sie zwischen verschiedenen Abfallbehältern, einem Container, unserem Abholservice oder der Selbstanlieferung. Auf Anfrage stellen wir gerne einen Unterflurcontainer oder eine Ballenpresse bereit.

Asbest und Asbestzement (Abfallschlüssel 17 06 05*)

Asbest bzw. Asbestzement ist einer der bekanntesten gefährlichen Abfälle. Besonders in alten Bausubstanzen ist Asbestzement als Abfall oft zu finden und kann nicht als Bauschutt entsorgt werden. Daher ist bei der Demontage und beim Transport besondere Vorsicht geboten.

Aufgrund seiner vielfältigen Eigenschaften wurde Asbest in vielen Bereichen eingesetzt: Im Haus als Isolationsmaterial, auf dem Dach als robuste Deckung und im Garten als unverwüstliche Blumenkübel oder Begrenzungen von Beeten. Durch die nachweislich gesundheitsschädigende Wirkung (insbesondere auf die Lunge), was die Entsorgung erschwert, wird Asbest heute nicht mehr verwendet und ist in Deutschland verboten.

Entsorgt werden können Abfälle aus festgebundenem Asbest wie z.B.

  • Blumenkübel
  • Begrenzungsplatten
  • Asbestplatten
  • Wellasbest

Folgender Abfall darf nicht über Asbest entsorgt werden:

  • Alle Abfälle die nicht aus Asbestzement sind
  • schwachgebundener Asbest / Weichasbest
Anfrageformular

Hinweise zur Anlieferung von Asbest

Welche Nachweise sind bei eine Anlieferung erforderlich?

Für Gewerbetreibende

Folgende Dokumente müssen vor Anlieferung vorliegen:

Bringen Sie bitte bei Anlieferung (nach Terminvereinbarung!) folgende Dokumente mit:

  • Begleitschein, elektronisch signiert
  • Dispo-Nummer (wird von uns bei Terminvergabe übermittelt)

Für Privatpersonen

Privatpersonen können pro Jahr bis zu 2 Tonnen ohne Entsorgungsnachweise anliefern.

Wie muss das angelieferte Asbest verpackt sein?

Für Gewerbetreibende

Asbest(zement) muss in reißfesten Big Bag´s oder Plattenbags verpackt sein. Die Verpackung muss unversehrt und mit der vorgeschriebenen Kennung versehen sein.

Für Privatpersonen

Der Asbestabfall muss reißfest verpackt angeliefert werden.

Was darf entsorgt werden?

Folgender Abfall darf über Asbest entsorgt werden:

Abfälle aus festgebundenem Asbest wie z.B.

  • Blumenkübel
  • Begrenzungsplatten
  • Asbestplatten
  • Wellasbest

Folgender Abfall darf nicht über Asbest entsorgt werden:

  • Alle Abfälle die nicht aus Asbestzement sind
  • schwachgebundener Asbest / Weichasbest


Alternative zur Anlieferung von Asbest

Falls bei Ihnen mehr Asbest anfällt oder eine Anlieferung nicht möglich ist, bieten wir Ihnen zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten. Nutzen Sie dafür unseren Containerdienst oder unsere Big Bags..

Adresse und Kontakt