Dachpappe - Sonderabfall anliefern

Die Entsorgung von Dachpappe gestaltet sich meist schwierig, weil unterschiedliche Schadstoffbelastungen vorliegen können. Um Ihnen die Entsorgung zu vereinfachen und Kosten zu sparen, bieten wir Ihnen neben dem Containerdienst auch die Möglichkeit der Selbstanlieferung. 

Um Dachpappe zu entsorgen, muss vor der Anlieferung immer eine Analyse vorgelegt werden. Bei Dachpappe aus neuer Produktion (Verschnittreste) ist auch ein Produktdatenblatt ausreichend. Bei "Alt-Pappen" aus Abriss und Demontagen ist ein Faserfreiheitsnachweis zwingend erforderlich. In dem Nachweis muss überprüft werden, ob asbesthaltige Fasern oder künstliche Mineralfasern (KMF) in der Dachpappe vorliegen. Visuell ist das Vorliegen von Fasern nicht erkennbar. Die Untersuchung muss im Labor erfolgen. 

Die Anlieferung der Dachpappe muss bei faserhaltigen Lieferungen in entsprechenden BigBag´s erfolgen. Faserfreie Abfälle können auch als loses Material angeliefert werden. 

Hinweis: Bitte vereinbaren Sie als Gewerbetreibende vor der Anlieferung zwingend einen Termin. Kleinstmenden von Privatpersonen können ohne Anmeldung angeliefert werden.

Dachpappe faserfrei

Faserfreie Dachpappe wird bei der Anlieferung in 2 Kategorien unterschieden. Detaillierte Informationen dazu haben wir für Sie unten zusammengestellt.

Dachpappe bitumenhaltig - faserfrei (AVV 17 03 02)

Voraussetzung für die Einstufung als bitumenhaltige Dachpappe faserfrei ist, zusätzlich zum Faserfreiheitsnachweis, eine Analyse, dass der PAK-Gehalt < 100 mg/kg TS ist. Der Abfall kann lose in unsere DPAA - Dachpappenanlage angeliefert werden. Vereinbaren Sie als Gewerbetreibende dazu bitte vorab einen Termin mit der Annahmestelle.

Hinweis für Privatpersonen: Grundsätzlich ist ein Gutachten über die Faserfreiheit der bitumenhaltigen Dachpappe notwendig. Bei geringen Mengen kann ein Gutachten teurer werden als die eigentliche Entsorgung. In diesem Fall kann eine Entsorgung über "Dachpappe faserhaltig" für Sie interessant werden.

Hinweise zur Anlieferung von Dachpappe bitumenhaltig - faserfrei (AVV 170302)

Welche Nachweise sind bei einer Anlieferung erforderlich?

Für Gewerbetreibende

Folgende Dokumente müssen vor Anlieferung vorliegen:

Bringen Sie bitte zur Anlieferung bituminöser faserfreier Dachpappe (AVV 17 03 02) nach Terminvereinbarung folgende Dokumente mit:

  • Faserfreiheitsnachweis und Probenahmeprotokoll in Anlehnung an LAGA PN98 (siehe Merkblatt der SBB)
  • Nachweis PAK-Gehalt < 100 mg/kgTS 
  • Alternativ: Produktdokumentenblatt oder Analyse bei Neuware (Schnittreste)
  • Dispo-Nummer (wird von uns bei Terminvergabe übermittelt)
  • Anlieferung mit Übernahmeschein

Für Privatpersonen

Für die Einstufung in faserfreie Dachpappe sind folgende Nachweise zwingend erforderlich:

Wie muss das Dachpappe bitumenhaltig - faserfrei verpackt sein?

Für Gewerbetreibende

Das angelieferte Material sollte nicht verpackt sein. Es kann vor Ort als "lose Schüttung" angeliefert werden. Bei verpacktem Material (z.B. Big Bags) können Mehrkosten entstehen. Z.B. pro Big Bag 5,00 € netto zzgl. 19% MwSt. (5,95 € brutto inkl. 19% MwSt.)

Für Privatpersonen

Das angelieferte Material sollte nicht verpackt sein. Es kann vor Ort als "lose Schüttung" angeliefert werden. Bei verpacktem Material (z.B. Big Bags) können Mehrkosten entstehen. Z.B. Pro Big Bag 5,00 € netto zzgl. 19% MwSt. (5,95 € brutto inkl. 19% MwSt.) Für Privatkunden ist ausschließlich eine Kartenzahlung (EC-Karte/Giro-Card, Master-Card, VISA, Mobile Pay) vor Ort möglich.

Dachpappe teerhaltig - faserfrei (AVV 170303*)

Teerhaltige Dachpappe - faserfrei - benötigt keine PAK-Untersuchung und wird als gefährlicher Abfall eingestuft. Er kann lose in unsere DPAA - Dachpappenanlage angeliefert werden. Vereinbaren Sie dazu bitte vorab einen Termin mit der Annahmestelle.

Hinweis für Privatpersonen: Grundsätzlich ist ein Gutachten über die Faserfreiheit der teerhaltigen Dachpappe notwendig. Bei geringen Mengen kann ein Gutachten teurer werden als die eigentliche Entsorgung. In diesem Fall kann eine Entsorgung über "Dachpappe faserhaltig" für Sie interessant werden.

Hinweise zur Anlieferung von Dachpappe teerhaltig faserfrei (AVV 170303*)

Welche Nachweise sind bei einer Anlieferung erforderlich?

Für Gewerbetreibende

Folgende Dokumente müssen vor Anlieferung vorliegen:

Bringen Sie bitte zur Anlieferung teerhaltiger faserfreier Dachpappe nach Terminvereinbarung folgende Dokumente mit:

  • Faserfreiheitsnachweis und Probennahmeprotokoll in Anlehnung an LAGA PN98 (siehe Merkblatt der SBB)
  • Nachweis PAK-Gehalt < 100 mg/kgTS 
  • Dispo-Nummer (wird von uns bei Terminvergabe übermittelt)
  • Anlieferung mit Begleitschein

Für Privatpersonen

Für die Einstufung in faserfreie Dachpappe teerhaltig sind folgende Nachweise zwingend erforderlich:

Wie muss das Dachpappe teerhaltig - faserfrei verpackt sein?

Für Gewerbetreibende

Das angelieferte Material sollte auch hier nicht verpackt sein. Es kann vor Ort als "lose Schüttung" angeliefert werden. Bei verpacktem Material (z.B. Big Bags) können Mehrkosten entstehen. Z.B. pro Big Bag 5,00 € netto zzgl. 19% MwSt. (5,95 € brutto inkl. 19% MwSt.)

Für Privatpersonen

Das angelieferte Material sollte ebenfalls nicht verpackt sein. Es kann vor Ort als "lose Schüttung" angeliefert werden. Bei verpacktem Material (z.B. Big Bags) können Mehrkosten entstehen. Z.B. Pro Big Bag 5,00 € netto zzgl. 19% MwSt. (5,95 € brutto inkl. 19% MwSt.). Für Privatkunden ist ausschließlich eine Kartenzahlung (EC-Karte/Giro-Card, Master-Card, VISA, Mobile Pay) vor Ort möglich.

Dachpappe faserhaltig (AVV 170903*)

Faserhaltige Dachpappe gehört zu den gefährlichen Abfällen. Die Anlieferung erfolgt daher in unser SOLA - Sonderabfallzwischenlager. Der Abfall muss entsprechend den allgemeinen Vorgaben in BigBags verpackt und gekennzeichnet sein. Bitte vereinbaren Sie vor der Anlieferung einen Termin.


Hinweise zur Anlieferung von Dachpappe faserhaltig (AVV 17 09 03*)

Welche Nachweise sind bei einer Anlieferung erforderlich?

Für Gewerbetreibende

Folgende Dokumente müssen vor Anlieferung vorliegen:

Bringen Sie bitte zur Anlieferung faserhaltiger Dachpappe nach Terminvereinbarung folgende Dokumente mit:

  • Dispo-Nummer (wird von uns bei Terminvergabe übermittelt)

Für Privatpersonen

Für die Anlieferung von faserhaltiger Dachpappe (AVV 17 09 03*) müssen keine weiteren Dokumente oder Analysen vorliegen. 

Wie muss das faserhaltige Dachpappe verpackt sein?

Für Gewerbetreibende

Bei der Anlieferung muss die Dachpappe in reißfeste und unversehrte 1 m³ Big Bags verpackt sein. Diese können Sie bei Bedarf im Voraus direkt bei uns erwerben. Achten Sie bitte darauf, dass diese für Dachpappe geeignet sind (Asbest-Big Bags!).

Für Privatpersonen

Jedoch muss das Material reißfest verpackt sein. Für Privatkunden ist ausschließlich eine Kartenzahlung (EC-Karte/Giro-Card, Master-Card, VISA, Mobile Pay) vor Ort möglich.

Verbundstoffe - Dachpappe mit Dämmung (AVV 17 03 03* / AVV 17 09 04)

Bei der Verarbeitung von Dachpappe kommt es oft dazu, dass diese mit dem jeweiligen Untergrund fest verbunden wird. Eine Trennung ist daher kaum mehr möglich. Die daraus entstehenden Verbundstoffe können Sie über uns bequem entsorgen und direkt zu uns liefern.

Dabei sind die folgenden Variationen möglich:

  • Dachpappe bitumenhaltig faserfrei AVV 17 03 02
  • Dachpappe teerhaltig faserfrei AVV 17 03 03*

Hinweis: Bitte vereinbaren Sie vor der Anlieferung einen Termin.

Hinweise zur Anlieferung von Verbundstoffen (AVV 170303* / AVV 170904)

Welche Nachweise sind bei einer Anlieferung erforderlich?

Für Gewerbetreibende

Folgende Dokumente müssen vor Anlieferung vorliegen:

Bringen Sie bitte zur Anlieferung faserhaltiger Dachpappe nach Terminvereinbarung folgende Dokumente mit:

  • Dispo-Nummer (wird von uns bei Terminvergabe übermittelt)
  • Begleitschein

Für Privatpersonen

Eine Anlieferung für Privatpersonen ist leider nicht möglich.

Wie muss das faserhaltige Dachpappe verpackt sein?

Für Gewerbetreibende

Das angelieferte Material sollte nicht verpackt sein. Es kann vor Ort als "lose Schüttung" angeliefert werden. Bei verpacktem Material (z.B. Big Bags) können Mehrkosten entstehen. Z.B. Pro Big Bag 5,00 € netto zzgl. 19% MwSt. (5,95 € brutto inkl. 19% MwSt.)

Für Privatpersonen

Privatpersonen können leider keine Verbundstoffe anliefern.

Dachpappenanalyse

Bei der Entsorungen von Dachappe ist es generell entscheident, aus welchen Stoffen diese besteht. Daher bieten wir Ihnen für die fachgerechte Entsorgung vorab eine Analyse Ihrer Dachpappe an. Informieren Sie sich hier zur Dachpappenanalyse.

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